Stiftungskonzept

Der Zweck dieser Stiftung i. G. und unseres Engagements ist es - so ist es in § 2 der Stiftungssatzung geregelt - die Völkerverständigung, Bildung und Erziehung sowie die Kunst und Kultur und den Umweltschutz im Sinne der Abgabenordnung zu fördern.
Dieser Zweck soll insbesondere umgesetzt werden durch die Errichtung und das Betreiben einer Siedlung nach historischem Vorbild der Altsachsen, sowie durch zahlreiche Aktionen und Aktivitäten von Seminaren über Vorträge etc. (nähere Informationen können Sie der Stiftungssatzung und unserem Konzeptpapier entnehmen).
Es gibt viel zu tun - um all das zu schaffen sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, denn es gilt zunächst die Stiftung aus der Taufe zu heben, hierzu benötigen wir als Anfangsstiftungsvermögen mindestens 30.000 €.
Jeder der sich durch seinen Beitrag an der Aufbringung dieses Kapitals beteiligen wird, wird Gründungsstifter.
Wir wollen den Betrag durch 100 Gründungsstifter teilen.
Jeder der 300,-€ stiftet, wird automatisch Gründungsstifter. Dabei besteht die Möglichkeit den Geldbetrag maximal innerhalb eines Jahres zu stiften, also durch Abbuchungen oder Dauerauftrag in verschiedenen Raten, entweder

  • l x 300,-€ oder
  • 2 x 150,-€ oder
  • 3 x 100,-€ oder
  • 5 x 60,-€ oder
  • 6 x 50,-€ oder
  • 12 x 25,-€.

Das Stiftungsvermögen wird im übrigen nicht verausgabt und bleibt gern. § 3 Abs. 2 der Satzung "ungeschmälert" erhalten - dieses Vermögen, dass es durch so genannte Zustiftungen aufzubauen gilt, wird Erträge erwirtschaften (Zinsen), diese werden für den Satzungszweck verausgabt.
"Kleinere" Beträge unter 300,- € sind ebenfalls für unsere Arbeit enorm wichtig, diese sollten nicht in das "statische" Vermögen einbezahlt werden, sondern als Spende unmittelbar der Verwirklichung unseres Ansatzes zufließen und so kurzfristig Wirkung zeigen.
Sollten Sie unser Anliegen unterstützen wollen, möchten wir Sie zunächst um eine verbindliche schriftliche Erklärung (s. Anlage) bitten, die Beträge können wir erst abrufen, wenn die Stiftung errichtet ist - Ihre Verpflichtungserklärung wird uns jedoch bei der Errichtung der Stiftung von Nöten sein. Nach sodann stattfindendem Abruf und Zufluss wird Ihnen eine Steuerbestätigung ausgestellt werden, die Sie steuerentlastend verwenden können. So können Sie in einem Jahr Zuwendungen bis zu 5 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte und zusätzlich für gemeinnützig anerkannte Stiftungen einen weiteren Spendenabzug von 20.450,-€ in einem Jahr steuerlich absetzen.

Download der
Stiftungserklärung als pdf